Fahrschule in Gotha | Ferienfahrschule | Ferienkurse in 7 Tagen

Fahrschule René Ritter Gotha - Natürlich zum Ziel!

Meine Leistungen

Qualitativ hochwertiger Theorie- und Praxisunterricht für einen schnellen Lernerfolg

Ich garantiere individuelle Betreuung für jeden Fahrschüler in folgenden Ausbildungsklassen:

  • B / BF 17
  • AM / AM 15

 

Ich biete auch Auffrischungskurse und einzelne Fahrstunden für Wiedereinsteiger an.

Ihre Vorteile

  • langjährige Berufserfahrung

  • individuelle Betreuung

  • Ferienkurse in 7 Tagen

  • Theorie in 7 Tagen

  • keine Fahrstunde zuviel

  • erste Fahrstunde auf Ãœbungsplatz

  • Leistungsfeststellung bei erster Fahrstunde

Ãœber mich

Im November 2013 habe ich meine Fahrschule in Gotha eröffnet und seitdem viele Fahrschüler auf ihrem Weg zum Führerschein erfolgreich begleitet.  Als Fahrlehrer bringe ich viele Jahre Berufsausbildung auch aus anderen Fahrschulen mit.
Fahren lernen oder Fahren wieder lernen soll und kann auf jeden Fall auch Spaß machen!
Deshalb sieht mein Konzept eine individuelle Betreuung für jeden Kunden vor. Mit mir kommen Sie sicher und entspannt zu ihrem Ziel.

Ich freue mich auf Sie!
Ihr René Ritter

Klasse B/BF17

Kraftfahrzeuge
(ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A)
♦ zulässige Gesamtmasse von max. 3500 kg
♦ Beförderung von max. 8 Personen (außer dem Fahrer)
♦ auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
♦ oder mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Klasse B/BF17 Voraussetzungen

Mindestalter:
♦ 18 Jahre
♦ oder 17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17" (BF17)

Eingeschlossene Klassen:
♦ AM und L

Befristung:
♦ keine

Klasse AM/AM15

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B (Mopeds)
♦ auch mit Beiwagen
♦ auch Fahrräder mit Hilfsmotor
♦ durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
♦ Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm
♦ Elektromotoren mit max. 4 kW Nenndauerleistung

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e (Trikes)
♦ durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
♦ max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren
♦ bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW
♦ bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung

Klasse AM/AM15 Voraussetzungen

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e (Quads)
♦ max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
♦ unter 425 kg Leergewicht
♦ max. 50 ccm Hubraum bei Benzinmotoren
♦ max. 500 ccm bei Dieselmotoren
♦ max. 4 kW Leistung bei Elektromotoren
♦ max. 2 Sitze

Mindestalter:
♦ 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
♦ keine
Befristung:
keine

Ablauf der Ausbildung

Die Theorieausbildung umfasst 14 gesetzlich vorgeschriebene Doppelstunden, davon die Grundausbildung mit 12 Themen und jeweils 90 Minuten Unterrichtszeit, und 2 Einheiten mit jeweils 90 Minuten klassenspezifischem Zusatzstoff.
Die theoretische Prüfung vor der DEKRA bildet den Abschluss der Theorieausbildung.

Die Praxisausbildung ist unterteilt in Übungsfahrten und Sonderfahrten. Die Anzahl der wirklich benötigten Übungsstunden hängt vom Fahrschüler ab.
Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben und beinhalten 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten mit jeweils 45 Minuten Fahrtzeit.
Nach dem Erlangen der Prüfungsreife kann die praktische Prüfung absolviert werden.

Unsere Lehr- und Lernmittel

In meinem modernen und gemütlichen Unterrichtsraum mit neuester Technik wird in der theoretischen Ausbildung der Schüler der Grundstein für die Praxis gelegt.

Die praktische Ausbildung für die Klassen B/BF17 erfolgt auf einem VW Golf. Für die Ausbildung in der Klasse AM benutzen wir einen Motorroller.

Benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung bei der Führerscheinstelle wird benötigt:

  • ein gültiger Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • ein DRK (Deutsches Rotes Kreuz)-Schein (Nachweis für erlernte Lebensrettungsmaßnahmen)
  • ein aktueller Sehtest

Der Führerscheinantrag („Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“) kann direkt bei mir ausgefüllt abgeholt werden. Den Antrag zum „Begleiteten Fahren“ gibt es auch bei mir. Der Antrag mit den Bescheinigungen kann dann zur Führerscheinstelle gebracht werden. In Gotha befindet sich diese im Landratsamt in der 18.-März-Straße 50.

Kontakt zu unserem Büro

Büro
Ahornweg 40
99867 Gotha

Bürozeiten:  
Mi und Fr 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Mobil: 0176-23731171
Telefon: 03621-5129924

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Mi

16:00 - 18:00 Uhr

Fr

16:00 - 18:00 Uhr

 
Telefonische Anfragen jederzeit möglich unter René Ritter 0176/23731171 Vicky Ritter 0172/9091897 Termine nach Vereinbarung!

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Fax: 03621 5129925
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  • René Ritter
    Herr René Ritter
    Fahrlehrer und Inhaber
    Fahrlehrer.ReneRitter@gmx.de Tel.: 03621 5129924
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  • Vicky Ritter
    Frau Vicky Ritter
    Büroassistentin
    Tel.: 03621 5129924
    Mobil: 0172 9091897

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Fahrschule René Ritter

Ahornweg 40

99867 Gotha - Siebleben

Tel.: 0176 23731171

Fax: 03621 5129925


Link: https://www.fahrschule-reneritter.de

E-Mail: Fahrlehrer.ReneRitter@gmx.de


Offiz. Firmenbezeichnung

Fahrschule René Ritter

Verantwortl. u. Position

Inhaber: René Ritter

USt-IdNr.

DE 292028926

Aufsichtsführendes Organ

nach §32 FahrlG: Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar


Streitschlichtung EU

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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